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      Quarantänepflicht für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen aufgehoben

      In Baden-Württemberg besteht ab heute keine Quarantänepflicht mehr für Leute, die als „Kontaktperson einer Kontaktperson“ gelten. Das beschloss am Mittwoch das Verwaltungsgericht in Mannheim. Bislang wurden beim Auftreten von Mutationen des Covid-19-Virus auch die Kontakte von Kontaktpersonen in vierzehntägige Quarantäne geschickt. Die Landkreise und Gemeinden werden gebeten, betreffende Personenkreise zu informieren, die sich eventuell bereits in Quarantäne befinden. Weiterhin sind die AHA-Regeln und Kontaktminimierung zu beachten.

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