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      Seit dem 1.1. wird die Krankschreibung elektronisch übermittelt

      Seit dem 1. Januar ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass die Arztpraxen die Krankschreibungen ihrer Patienten ab sofort digital an die Krankenkassen übermitteln müssen. Die Arbeitgeber der gesetzlich Krankenversicherten müssen die Krankmeldung dann bei den jeweiligen Krankenkassen ihrer Mitarbeitenden abrufen. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Beim Arztbesuch nur noch die Krankschreibung für die eigenen Unterlagen mitnehmen und das war’s. Weder an die Übermittlung an die Krankenkasse noch an das Einwerfen beim Arbeitgeber muss dann noch gedacht werden.

      Geplant war diese Änderung schon vor einem Jahr. Damals waren aber viele Arztpraxen technisch noch nicht in der Lage dazu. Und auch jetzt hakt es noch an der ein oder anderen Stelle. Wenn die Übermittlung dann irgendwann reibungslos läuft, sollte sie nicht nur für die Patientinnen und Patienten, sondern auch für die Praxen ein Zugewinn sein.

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