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      Stuttgart weitet Alkoholverbot aus

      Wegen der anhaltend hohen Corona-Inzidenzzahlen legt die Landeshauptstadt Stuttgart für viele öffentliche Bereiche in der gesamten Stadt Gebiete fest, für die das Alkoholverbot der Landesregierung gilt. Die bereits bestehende städtische Festlegung wurde nun ergänzt und um weitere vier Wochen verlängert. Sie tritt am 30. April in Kraft und gilt zunächst bis zum 26. Mai. In die neue Verfügung wurden auch neue Bereiche aufgenommen- so gilt das Alkoholverbot nun auch im Bereich um den Bismarckturm und auf dem Eugensplatz. Die Stadt hat auch damit begonnen, Hinweisschilder aufzustellen, die auf das Verbot aufmerksam machen. Bürgermeister Clemens Maier hat auch bereits Kontrollen an den entsprechenden Plätzen angekündigt: Das Alkoholverbot wird von der Landespolizei und vom Städtischen Vollzugsdienst überwacht. Verstöße werden sanktioniert.“ Wer gegen das Verbot verstößt muss mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige und einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen.

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