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      Ulmer Bürgerdienste machen Hunderegeln deutlich

      Sauberkeit und Rücksichtnahme im Umgang mit Hunden: In Ulm regelt die Polizeiverordnung, was Hunde dürfen und was nicht. Die Ulmer Bürgerdienste machen im Frühjahr auf die wichtigen Regeln aufmerksam. Im vergangenen Jahr wurden erneut zahlreiche Anzeigen gegen Hundehalter eingereicht, vor allem wegen nicht angeleinter Hunde und Hundekot. Auf Kinderspielplätzen oder Schulhöfen sind Hunde tabu. Außerdem müssen sie in der Innenstadt an der Leine geführt werden. Wer die Vorschriften missachtet, muss mit Bußgeldern von 50 bis 100 Euro rechnen.

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