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      Urteilsverkündung in Ulm – Entscheidung nach Angriff auf Polizisten

      Urteilsverkündung im Ulmer Landgericht. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass drei Angeklagte in der Tatnacht im Februar dieses Jahres einen Einbruch geplant hatten, um an Geld zu gelangen. Noch bevor Sie diesem Plan nachgehen konnten, habe der später Geschädigte die vermummten Männer bemerkt und die Polizei alarmiert. Daraufhin sollen die Männer dem Geschädigten aufgelauert haben und schlugen ihn zu Boden. Nach mehreren Tritten gegen den Kopf ließen Sie ihr Opfer schwer verletzt zurück. An der Tat soll auch ein 13-jähriger beteiligt gewesen sein. Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Mittäter wurde eingestellt, da er zum Tatzeitpunkt nicht in einem strafmündigen Alter war. Die drei Männer im Alter von 25, 24 und 18 Jahren sind jeweils zu 10, 11 und 6 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass sie einem 25-jährigen Polizisten – welcher in Zivil auf dem Nachhauseweg war – aufgelauert haben und ihn attackierten. Das Tatbestandsmerkmal der Heimtücke sei laut Kammer erfüllt. Die Tatsache, dass der Geschädigte ein Polizist ist, habe laut Kammer keinen Einfluss auf das Strafmaß. Schmerzensgeldforderungen in Höhe von 20.000€ konnte der Nebenkläger geltend machen. Bis das Urteil rechtskräftig wird, haben die Angeklagten noch 10 Tage Zeit in Revision zu gehen.

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