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      Verlängerung der Ulmer Bewohnerparkausweise

      Die bis 31. Oktober gültigen Ulmer Bewohnerparkausweise der Stadt Ulm werden bis zum Ende des Jahres verlängert. Grund dafür ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte eine falsche Rechtsgrundlage moniert, die erhöhten Gebühren aber grundsätzlich für zulässig erklärt. Daher will die Stadt Ulm vorerst bis zur Klärung der Rechtslage abwarten und verlängert daher alle bis zum 31. Oktober auslaufenden Bewohnerparkausweise bis zum 31. Dezember. Die Parkausweisinhaberinnen- und Inhaber müssen nichts unternehmen. Alle Parkraumkontrolleurinnen- und Kontrolleure sind informiert. Alle die einen Neuantrag stellen, erhalten eine Ausnahmegenehmigung, die ebenfalls bis Ende des Jahres gültig ist. Die Gebühr dafür beträgt 16,66 Euro je vollem Gültigkeitsmonat.  

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