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      Wer zahlt? Stuttgart 21-Projektpartner streiten vor Gericht um Milliarden Euro von Mehrkosten

      Die Kosten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 sind in den vergangenen Jahren förmlich explodiert- von ursprünglich geplanten 4,5 auf mittlerweile schon 9,7 Milliarden Euro. Aber wie werden diese Mehrkosten aufgeteilt? Die Bahn möchte, dass sich die Vertragspartner daran beteiligen- die aber sagen Nein- es wurde ein Festbetrag vereinbart. Nun soll das Gericht entscheiden- heute war Auftakt vor dem Verwaltungsgericht.

      Genauer gesagt klagt die Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart. Ausgangspunkt bei der Frage um die Kosten: ein Finanzierungsvertrag von 2009. Damals wurde die Kostenverteilung zwischen den Projektpartnern bis zu 4,5 Millionen Euro geregelt. Gestritten wird nun beim Mehrkosten-Streit vor allem Detail im Vertrag. Die sogenannte Sprechklausel. Die Sprechklausel besagt, dass im Falle von Mehrkosten für Stuttgart 21 Bahn und Land Gespräche aufnehmen würden. Die Bedeutung dieser Sprechklausel ist laut Experten allerdings umstritten. Bedeutet die Zusage zu sprechen, dass man sich zu einigen und eventuell auch zu zahlen hat? Genau das muss das Gericht nun auslegen: sprich es schaut sich an, was die Vertragsparteien damit gemeint haben.

      Dabei werden alle Akten und Anklagen nochmal überprüft. Wer die Kosten bei einem Streitwert von mehreren Milliarden Euro übernehmen soll, sehen Kläger und Angeklagte natürlich unterschiedlich. Die Bahn sieht das Stuttgart 21 als Gemeinschaftsprojekt: An den Mehrkosten sollen sich dementsprechend alle beteiligen. Das Land wiederum sieht die Bahn in der Pflicht für die Mehrkosten.

      Nach knapp zwei Stunden Verhandlung gab es noch keine konkreten Anklagepunkte und Entscheidungen zu vermelden. Laut Verwaltungsgericht ist eine schnelles Urteil erwünscht. Allerdings geht es um einen sehr hohen finanziellen Betrag – außerdem ist Stuttgart 21 ein politisch sehr relevantes Thema. Deshalb rechnet das Verwaltungsgericht heute mit keiner finalen Entscheidung.

       

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