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Zutritt ins Landratsamt nur unter Einhaltung der 3G-Regel
Im Landratsamt Neu-Ulm und dessen Außenstellen gilt die 3G-Regel. Wegen der aktuellen Pandemielage hat der Landkreis dazu einen Pressebericht veröffentlicht. Demnach müssen sich Besucher vorher anmelden. Sie sollen im Landratsamt einen gültige Impf- oder Genesenen-Bescheinigung vorzeigen oder einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test. Ausgenommen von der 3G-Regel sind die KFZ-Zulassungsstelle in Neu-Ulm und Illertissen und die Führerscheinstelle in Neu-Ulm.