Land will Bundes-Notbremse "eins zu eins" umsetzen
Der Bundesrat stimmt heute über die geplante Bundes-Notbremse ab. Ministerpräsident Kretschmann hat am Rande der Koalitionsverhandlungen von Grünen und CDU in Stuttgart angekündigt, dass das Land Baden-Württemberg das Gesetz nahezu komplett umsetzen und dem Landesrecht anpassen will.
Die Bundes-Notbremse sieht eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr vor. Bis 24 Uhr ist Sport alleine erlaubt. Aktuell gilt in Baden-Württemberg eine strikte Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.
Außerdem sollen Schulen ab einer 7-Tage-Inzidenz ab 165 schließen. In Baden-Württemberg gilt dies derzeit bei einem Wert ab 200.
Die weiteren wichtigsten geplanten Regelungen der Bundes-Notbremse im Überblick (bei 7-Tage-Inzidenz über 100):
- Private Kontakte: es darf sich nur ein Haushalt mit maximal einer anderen Person treffen
- Einzelhandel (erweiterter täglicher Bedarf): begrenzte Kundenzahl abhängig von Größe des Geschäfts, Makenpflicht
- Weiterer Einzelhandel: Terminshopping nur bei 7-Tage-Inzidenz bis 150. Mit aktuellem Test
- Gastronomie: erlaubt sind nur Lieferdienste oder Abholung
- Körpernahe Dienstleistungen: medizinischer oder ähnlicher Art erlaubt, Friseur und Fußpflege mit aktuellem Test
- Schulen dürfen bei einer Inzidenz über 100 Wechselunterricht anbieten, müssen dann 2x pro Woche Personal und Schüler testen