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      Stillgelegte Holzöfen dürfen wieder betrieben werden

      Stillgelegte Holzöfen dürfen als Ersatz oder Ergänzung einer Gasheizung unter bestimmten Voraussetzungen wieder betrieben werden. Hierzu hat das Landratsamt Neu-Ulm eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am 05. September 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. August 2023. Das betrifft konkret alle Holzöfen, die vor dem Jahr 2005 errichtet wurden. Anlagen, die bis zum Jahr 2010 errichtet wurden, dürfen ohnehin noch gut zwei Jahre betrieben werden.

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