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Baden-Württemberg | Corona
Ade Isolationspflicht in Baden-Württemberg
Wer von nun an einen positiven Corona-Test vor sich liegen hat, darf mit Maske das Haus verlassen. Die Isolationspflicht für Corona-Infizierte fällt ab heute weg – gestern hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium die entsprechende Corona-Verordnung veröffentlicht. Stattdessen müssen positiv getestete Personen fünf Tage lang eine FFP2- oder eine medizinische Maske außerhalb der eigenen Wohnung tragen. Wenn draußen aber ein Mindestabstand von 1.5 Meter zu anderen Personen besteht, kann die Maske abgenommen werden. Die Regelungen gelten bisher für Baden-Württemberg und Bayern.